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Anfertigung von Zahnersätzen

Zahnersätze können zwei Kategorien zugeordnet werden: festsitzende und herausnehmbare Zahnersätze. Die Größe der Zahnlücke bestimmt, welche Art Zahnersatz angefertigt werden soll. Es ist auch möglich zugleich festsitzende und herausnehmbare Elemente anzufertigen, das nennt man kombinierten Zahnersatz. Zu festsitzenden Zahnersätzen zählen Kronen und Brücken. Eine Krone wird dann angefertigt, wenn die Zahnkrone erheblich beschädigt ist und mit konservierender Zahnbe-handlung nicht wiederhergestellt werden kann. In solchen Fällen wird der Zahn kegelförmig abge-schliffen, es wird ein Abdruck genommen, und die Krone wird dann im zahntechnischen Labor ange-fertigt. Die Brücken sind feste Zahnwerke zum Ersetzen der fehlenden Zähne. In solchen Fällen müs-sen mindestens zwei Zähne vorbereitet werden, die zum Ersetzen des fehlenden Zahns / der fehlenden Zähne als Pfeiler dienen. Sowohl Kronen, als auch Brücken werden am häufigsten aus Metallkeramik angefertigt. In solchen Fällen hat der Ersatz ein Metallgerüst (das man in der Mundhöhle nicht sehen kann), und darauf kommt die Porzellanschicht, die für die Ästhetik sorgt.